Der Jagdhund – Vom Welpen zum Gefährten

Jagdgebrauchshunde: Kaum ein anderes Haustier ist so auf den Menschen geprägt wie der Hund. Im Laufe der Evolution hat sich der Mensch die instinktiven Jagdeigenschaften des Wolfsnachkommens nicht nur zu Eigen gemacht, sondern sie für seine speziellen Zwecke durch Zucht weiterentwickelt. Gorch-Peter Nolte und Markus Wörmann fassen die grundlegenden Aspekte des Jagdgebrauchshundwesens in Deutschland zusammen.

Welpen auf einer Sauschwarte

Es gibt ohne Zweifel nichts Schöneres, als mit dem Hund gemeinsam zu jagen. Nicht nur aus dieser Empfindung, sondern auch aus der Notwendigkeit heraus stammt wohl der alte Spruch: „Jagd ohne Hund ist Schund!“ Wer als Jäger einen Jagdhund führen möchte, sollte sich im Vorfeld fragen, ob für ihn auch genügend Einsatzmöglichkeiten vorhanden sind. Denn Hund ohne Jagd ist genauso Schund. Für welche Art des Jagens soll der Hund eingesetzt werden? In welchem Revier besteht Jagdgelegenheit, und kann der Hund dann dort auch ausreichend beschäftigt werden? Um es gleich vorweg zu sagen, einen Jagdhund nur für das Sofa oder als Statussymbol zu erwerben, wird dessen Anlagen nicht gerecht! Der Hund wird emotional verkümmern. Die Jagdhunderassen werden seit je her nach ihrem ursprünglichem Einsatzgebiet unterschieden:
. Vorstehhunde
. Stöberhunde
. Schweißhunde
. Erd- oder Bauhunde
. Bracken und Laufhunde
. Apportierhunde
Nach den jeweiligen Landesjagdgesetzen ist der Einsatz von brauchbaren Jagdhunden bei den verschiedenen Jagdvarianten zwingend vorgeschrieben. Die Brauchbarkeit, also das Mindestmaß an jagdlicher Ausbildung und Gehorsam, muss auf einer Prüfung bestätigt werden. Auch die meisten Jagdhaftpflichtversicherer verlangen einen solchen oder gleichwertigen
Nachweis, um die Hunde im Rahmen des Jagdscheines versichert zu haben. Jedes Bundesland hat hierfür eine eigene Brauchbarkeits- beziehungsweise Jagdeignungprüfung erlassen. Der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) – Dachverband der jagdkynologischen Zucht- und Prüfungsvereine – hat die Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS) für ganz Deutschland ins Leben
gerufen. Sie deckt sich mit den Anforderungen der verschiedenen Brauchbarkeitsprüfungen und wird von den Bundesländern als gleichwertig anerkannt. Im Allgemeinen wird der Hund in folgenden Fächern geprüft:

. Gehorsam (allgemeiner Gehorsam, Verhalten auf dem Stand, Leinenführigkeit),
. Schussfestigkeit im Feld oder Wald,
. Bringen von Haarwild auf der Schleppe,
. Bringen von Federwild auf der Schleppe,
. Freiverlorensuchen und Bringen von Federwild,
. Schussfestigkeit bei der Wasserarbeit,
. Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer,
. Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer
(wenn erlaubt, Ländergesetz beachten),
. Schweißarbeit auf der künstlichen Wundfährte.
Neben der Brauchbarkeitsprüfung werden Zuchtprüfungen durchgeführt. Die Verbandsjugendprüfung (VJP) und die Herbstzuchtprüfung (HZP) dienen der Feststellung der natürlichen Anlagen des Junghundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im jagdlichen Einsatz und zur Zucht. Darüber hinaus sollen die Anlagen eines Jagdhundes den züchterischen Wert der Elterntiere erkennen lassen.
Die Verbandsjugendprüfung (VJP) findet immer im Frühjahr statt. Geprüft und bewertet werden dabei folgende Fächer:
. Spurarbeit,
. Nase,
. Suche,
. Vorstehen,
. Führigkeit.
Festgestellt (nicht beurteilt) werden
1. Art des Jagens,
. spurlaut
. sichtlaut
. fraglich
. stumm
. waidlaut
2. Gehorsam,
3. Schussfestigkeit,
. schussfest
. leicht schussempfindlich
. schussempfindlich
. stark schussempfindlich
. schussscheu
4. Scheue oder Ängstlichkeit,
. nicht feststellbar
. scheu
. schreckhaft
. nervös
. handscheu
. Scheue bei lebendem Wild
. ängstliche Haltung gegen Fremde.
Darüber hinaus werden Gebiss, Augen und bei Rüden die Hoden kontrolliert. Als korrekt wird das so genannte Scherengebiss angesehen, bei dem die oberen Schneidezähne leicht vor den unteren schließen. Fehlerhaft sind so genannte Vorbeißer (Unterkiefer ragt erkennbar über den Oberkiefer hinaus) und so genannte Rückbeißer (Oberkiefer ragt erkennbar über den Unterkiefer hinaus). Wenn die oberen und unteren Schneidezahnpartien direkt aufeinander schließen, wird es als Zangengebiss bezeichnet. Es gilt als bedingt korrekt und kann wie Vor- und Rückbeißer den Zuchtausschluss bedeuten. Das Milchgebiss weist 28, das Erwachsenengebiss 42 Zähne auf. Bei der Herbstzuchtprüfung (HZP) werden wieder die Anlagen des Jagdhundes
begutachtet. Darüber hinaus soll der Hund in der Feld- und Wasserarbeit im Wesentlichen durchgearbeitet, also ausgebildet sein. Zu den Fächern der VJP ergänzen sich:
1. Wasserarbeit,
. Verlorensuche im deckungsreichen
Gewässer
. Stöbern mit Ente im deckungsreichen
Gewässer (wenn erlaubt!)
2. Verlorenbringen von Federwild,
. zumeist Federwildschleppe (150 m)
3. Haarwildschleppe (300 m).
Darüber hinaus werden bei der HZP die Arbeitsfreude, die Art des Bringens und der Gehorsam bewertet. Bei der Verbandsgebrauchsprüfung (VGP), auch „Meisterprüfung“ genannt,
werden allein die Leistungen des Hundes bewertet. Im Groben gliedert sich die Prüfung in die
. Waldarbeit (inkl. Schweißarbeit, Totverbellen beziehungsweise -verweisen, Stöbern, Buschieren, Bringen von Fuchs über Hindernis, Haarwildschleppe),
. Wasserarbeit (inkl. Stöbern mit und ohne Ente, Schussfestigkeit, Verlorensuche und Bringen der Ente aus deckungsreichem Gewässer),
. Feldarbeit (inkl. Nasengebrauch, Suche, Vorstehen, Manieren und Nachziehen am Wild, Verlorensuche und Bringen von Federwild),
. Gehorsam (inkl. allgemeines Verhalten, Verhalten auf dem Stand, Leinenführigkeit, Folgen frei bei Fuß, Ablegen, Benehmen vor eräugtem Haar- und Federwild, Schussruhe).
Hunde, die die VGP im I., II. oder III. Preis bestanden haben, werden in das Deutsche Gebrauchshund-Stammbuch eingetragen. Darüber hinaus kann ein Jagdhund so genannte Leistungszeichen erhalten. Sie sind zusätzliche Auszeichnungen, die zum Teil nicht auf Prüfungen, sondern im praktischen Jagdbetrieb erworben werden.
. Armbruster-Haltabzeichen (AH), das heißt, der Hund zeigt am eräugten Hasen Gehorsam.
. Härtenachweis (/): Raubwild, wildernde Katzen oder Waschbären werden während der befugten Jagdausübung vom Hund abgetan.
. Lautjagernachweis (\): Der Hund hat spurlaut an Fuchs oder Hase gejagt, beziehungsweise laut gestöbert.
. Verlorenbringernachweis (Vbr): Der Hund hat mindestens 300 Meter die Wundspur eines nicht eräugten Hasen oder Fuchses gearbeitet und das Stück dem Führer gebracht.
. Bringtreue (Btr): Der Hund soll ohne Einfluss seines Führers beim Stöbern ein kaltes Stück Wild finden (Fuchs), aufnehmen und zutragen.

Das Erleben von Natur, Umwelt, Auto und Menschen in den ersten Wochen prägen entscheidend die weitere Entwicklung der angehenden Jagdhunde
FOTO: BURKHARD WINSMANN-STEINS
 
Totengräber, Anschneider, hochgradige Rupfer und Knautscher sind für die Jagdpraxis unbrauchbar. Sollten diese Eigenschaften auf einer Prüfung festgestellt werden, kann der Hund nicht bestehen. Während der Brut- und Aufzuchtszeit (Mitte April bis Mitte Mai) dürfen keine Prüfungen und Ausbildungseinheiten am Wasser durchgeführt werden. Nach wie vor gilt die Arbeit des Hundes auf der „Roten Fährte“, also der natürlichen Wundfährte eines Stückes Schalenwild, als Aufgabe eines Spezialisten. Als solche gelten bei uns der Bayerische Gebirgsschweißhund (BGS), der Hannoversche Schweißhund (HS) und die Alpenländische Dachsbracke. Sie werden seit Jahrhunderten für die Nachsuchenarbeit gezüchtet und bringen dadurch ein hohes Maß an Veranlagung mit. Dies spiegelt sich vor allem in der großen Konzentrationsfähigkeit und Ruhe der Hunde wieder. Trotz ihres ruhigen Wesens müssen Schweißhunde genug Wildschärfe und die körperliche Konstitution aufweisen, um angeschweißtes Schalenwild nach einer Hetze stellen, binden und – wenn nötig – abtun zu können.
Aber auch Jagdhunde anderer Rassen mit entsprechender Veranlagung können zu speziellen Schweißhunden ausgebildet werden und ihre Brauchbarkeit durch Ablegen der Verbandsschweißprüfung (VSwP) auf der 20- beziehungsweise 40-Stundenfährte dokumentieren. Die Fährten werden in Forsten angelegt, sind mindestens 1 000 Meter lang und müssen drei annähernd rechtwinklige Haken aufweisen. Auf der Fährte sind zwei Wundbetten und etwa sechs Verweiserpunkte (meist Lungenstücke) anzulegen. Für die gesamte Fährte darf höchstens ein Viertelliter Schweiß getropft oder getupft werden. Am Ende der Fährte wird ein Stück Schalenwild ausgelegt. Folgende Noten werden dabei vergeben:
„sehr gut bestanden“ (Sw I)
„gut bestanden“ (Sw II)
„genügend bestanden“ (Sw III)
„nicht bestanden“.
Die Verbandsfährtenschuhprüfung (VFSP) ist eine variierte Schweißprüfung, die sich dadurch unterscheidet, dass nur 0,1 Liter Schweiß und der wiederum nur für die vier Tropfbetten genommen wird. Die eigentliche Fährte wird mit Schalen getreten. Das heißt, der Fährtenleger spannt jeweils eine Schale an den so genannten Fährtenschuh und läuft die 1 000 Meter
ab. Beide Schalen müssen dabei von einem Stück Wild stammen. Es werden wiederum drei Haken eingebaut und ein Stück Wild am Ende der künstlichen Fährte ausgelegt.
Ein erfolgreicher Jagdhund auf der Verbandsschweißprüfung bekommt den Zusatz „Sw“ beziehungsweise auf der Verbandsfährtenschuhprüfung den Zusatz „FS“ zu seinem Namen.
Neben den Standardprüfungen für die kontinentalen Vorstehhundrassen gibt es für die Zuchtvereine der Stöber- und Erdhundrassen spezielle Prüfungen, mit denen sie die Anlagen und die jagdliche Brauchbarkeit ihrer Hunde feststellen. Zu den Stöberhunden zählen die verschiedenen Brackenarten, der Deutsche Wachtelhund und die Spaniels. Zu den Erdhundrassen
gehören der Deutsche Jagdterrier, der Foxterrier und der Parson Jack Russell Terrier sowie die Teckel in den verschiedenen Haararten und Größenvarianten. Dabei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Teckel genetisch eigentlich auch den Bracken hinzuzurechnen sind. Sowohl Stöberhunde als auch Erdhunde lassen sich gut zum Aufstöbern von Schalen und anderem Haarwild einsetzen. Zwingende Voraussetzung für diese Arbeit ist ein sicherer Spur- bzw. Fährtenlaut, der dem Jäger das Kommen des Wildes anzeigt.
Der Spurlaut wird auf der Spur des für den Hund nicht sichtigen Hasen beurteilt. Geprüft werden die Fächer Arbeit auf der Hasenspur, Nase, Spurwille und der Spurlaut während einer so genannten Spurlaut- oder Anlagenprüfung. Alle Fächer dieser Prüfungen sind Anlagen, die mehr oder weniger aber auch durch Ausbildung und Übung gefördert werden können. Nur eins ist hierbei absolut sicher:
Wenn dem Hund die Anlagen nicht durch die Elterntiere vererbt werden, bringen auch größte Bemühungen keinen Erfolg. Eine nachgewiesene Schussfestigkeit ist auch für Stöberhunde selbstverständlich. Hunde, die den Spur- oder Fährtenlaut nachgewiesen haben, können auf einer Stöberprüfung ihre Brauchbarkeit zur Suche auf Haar- und Schalenwild in deckungsreichen
Gebieten oder im Wald zeigen. Bei einigen Vereinen wird sie deshalb auch Waldprüfung genannt. Geprüft werden die Art der Suche, die Fähigkeit, sich vom Führer zu lösen und Dickungen zu durchsuchen, das Finden von Wild, die laute Jagd und die Bindung zum Führer. Jagdlich ausgerichtete Zuchtvereine führen solche Prüfungen als wirkliche Jagd durch, bei der auch Wild freigegeben wird und zur Strecke kommt. Anlässlich einer solchen Prüfung werden die Hunde neben der jagdlichen Tauglichkeit auch im allgemeinen Gehorsam geprüft, denn Leinenführigkeit, Ablegen, Schussruhe und Verhalten auf dem Stand sind zwingende Voraussetzungen für jeden brauchbaren Jagdhund. Die Bau- oder Bodenjagd ist eine der erfolgreichsten Möglichkeiten, Reineke in einer erträglichen Besatzdichte zu halten. Dies geschieht mit mutigen kleinen Erdhunden, die in den Bau fahren und das Raubwild unter der Erde dermaßen
bedrängen, dass es vor dem Hund flüchtet, den Bau verlässt und so vom Jäger erlegt werden kann. Diese Arbeit ist für den Hund nicht ungefährlich. Er muss vor dem praktischen
Einsatz die Möglichkeit erhalten, das Verhalten des Raubwildes kennen zu lernen. Dies geschieht in der Kunstbauanlage, einem verzweigten Röhrensystem, in dem der Hund den Fuchs finden, dort dann vorliegen und ihn verbellen muss. Erdhund und Raubwild sind hierbei durch ein Gitter getrennt. Bauhunde müssen schon gute Anlagen mitbringen, denn neben der ungewohnten Dunkelheit im Bau duftet die ganze Anlage nach dem gefährlichen Gegner. Nach Abschluss der Einarbeitung wird das Verhalten am Raubwild auf einer Bauprüfung begutachtet. Hauptkriterien sind der Laut und die Ausdauer. Ein Jagdhund kann je nach Rasse, Haltung und Pflege 12 bis 18 Jahre alt werden. Das bedeutet, dass man sich um ihn
auch ein ganzes, langes Hundeleben kümmern muss. Der Hund wird ein Mitglied der Familie und teilt mit dieser Haus, Hof, Garten und Auto. Der Hund braucht den ständigen Kontakt zu seiner Meute, der Familie. Eine reine Zwingerhaltung steht seinen Lebensbedürfnissen als soziales Wesen entgegen. Er wird seelisch leiden. Mehr als drei bis vier Stunden sollte er nicht allein gelassen werden. Hundehaltung muss sich mit den beruflichen und privaten Interessen vereinbaren lassen.
Ein Jagdhund braucht je nach Rasse mehr oder weniger viel Bewegung im Freien. Das bedeutet auch, dass man täglich für ihn die Zeit aufbringen muss, und die Möglichkeit hat, ihm entsprechenden Auslauf zu bieten. Zwei Stunden täglich sind das Minimum. Morgens und abends sind Spaziergänge Pflicht, am besten auch noch in der Mittagspause. Er benötigt Futter, Ausrüstung und Gesundheitsvorsorge, er kostet Hundesteuer und Haftpflichtversicherung, eventuell sind die Beiträge zu einem Zucht oder Prüfungsverein aufzubringen. Für die laufenden Kosten sollten 50 Euro pro Monat angesetzt werden. Außerdem muss man ihn erst einmal kaufen. Gute Jagdhundwelpen kosten je nach Rasse zwischen 400 und 2 000 Euro.
Jagdhunde und ihre Ahnentafeln
Egal, für welche Rasse sich man entscheidet – ob Großer Münsterländer oder Zwergteckel – beide sind passionierte Jagdhunde. Daher sollte man die Wahl eines Welpen von den
eigenen Jagd- und Einsatzmöglichkeiten abhängig machen. FOTO: MARKUS WÖRMANN
Fährten- oder Spurarbeit mit sicherem Laut sind für brauchbare Stöberhunde ein Muss.
FOTO: BURKHARD WINSMANN-STEINS
 
 
 
 
Züchter von Jagdhunden sollten auch immer Jäger sein! Denn nicht allein auf den Prüfungen, sondern vorwiegend im jagdlichen Einsatz zeigt sich die Veranlagung und Brauchbarkeit der
Elterntiere. Bei der Züchtersuche muss man eine ganze Menge von Gesichtspunkten berücksichtigen. So sollte der Zuchtverein des Züchters Mitglied im Jagdgebrauchshundverband sein, da
man sonst keine Zulassung zu den für die Jagd und zur Zucht erforderlichen Verbandsprüfungen erhält. Von großer Bedeutung ist die Frage, ob im Zuchtverein der Rasse die erblichen
Defekte bekämpft werden. Das sind bei den größeren Hunden zum Beispiel die Hüftgelenkdysplasie (HD) und bei kleineren Hunden die so genannte Teckellähme. Bei verschiedenen Rassen
können gelegentlich Augenerkrankungen auftreten. Auch Epilepsie kommt vereinzelt vor. Viele Zuchtvereine haben Programme erarbeitet, mit denen systematisch unwünschte Vererbungsanlagen dokumentiert werden, und geben hierzu meist bereitwillig Auskunft.
Für die Entwicklung eines Jagdhundes ist es wichtig, dass er als Welpe regelmäßig in eine jagdlich natürliche Umgebung wie Garten oder Revier kommt und dort Kontakt zu möglichst
vielen Umweltreizen hat. Gerade jagdliche Anreize wie Decken und Schwarten vom Wild sollten geboten werden. Die Welpen sollten häufiger entwurmt werden. Vier bis fünf mal in
den ersten acht Wochen muss die Regel sein. Mit acht Wochen sind die Welpen gegen Hepatitis (virusbedingte Leberentzündung), Leptos pirose (bakterielle Infektion), Staupe, Parvovirose
(Viruskrankheit), Tollwut und Zwingerhus ten (SHPPiL) zu impfen. Erst dann wird der Wurf vom Zuchtwart des Vereins abgenommen. Bereits als Welpe werden die Hunde tätowiert oder
gechipt (evtl. vom Tierarzt). Erst im Alter von acht bis zehn Wochen werden sie an die neuen Besitzer abgegeben. Dann beginnt die lange Zeit der Ausbildung vom Welpen zum Jagdgefährten.

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