Nachfolgend haben wir allgemeine Informationen, sowie die Prüfungsfragen für die schriftliche Jägerprüfung Bayern für euch zusammengestellt.
Die Jägerprüfung Bayern findet viermal jährlich statt und wird durch das Ministerium durchgeführt.
Der zentrale Ansprechpartner ist das:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut
Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde
Schwimmschulstr. 23
84034 Landshut
Tel.: 0871-96228-16
Fax: 0871-96228-22
E-Mail: jaegerpruefung@aelf-la.bayern.de
Internet: www.aelf-la.bayern.de
Auszug aus der Jägerprüfungsordnung Jägerprüfung Bayern
Sachgebiete
Die Prüfung umfasst im schriftlichen und mündlichen Teil folgende Sachgebiete:
- Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte:
– Lang- und Kurzwaffen, Munition, Ballistik, Optik
– Handhabung, Pflege und Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen, Umgang mit Munition
– Jagd- und Fanggeräte
– jagdbezogene Vorschriften des Waffenrechts und der Unfallverhütung sowie über Notwehr und Notstand
- Biologie der Wildarten:
– Erkennungsmerkmale und Anatomie
– Lebensweise, Verhalten, Fortpflanzung
– Lebensräume
- Rechtliche Vorschriften:
– Jagdrecht
– Tier-, Natur- und Artenschutzrecht sowie Landschaftspflegerecht
– Vorschriften über die Hygiene bei der Gewinnung und im Umgang mit Fleisch sowie bei der Abgabe von Fleisch von freilebendem Wild und zur Ausbildung der Jäger in Gesundheits- und Hygienefragen sowie zu Fragen der Umweltverschmutzung
- Wildhege, Jagdbetrieb und jagdliche Praxis:
– Reviergestaltung, Maßnahmen zur Verbesserung des Wildlebensraums insbesondere in der Feldflur
– Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes
– Hegemaßnahmen einschließlich Fütterung
– Jagdarten, Ansprechen des Wildes, Jagdausübungsregeln
– Behandlung und Versorgung des erlegten Wildes, Wildbrethygiene
– Wildseuchen und Wildkrankheiten und ihre Bekämpfung
– Abnorme Verhaltensweisen und pathologische Veränderung beim Wild infolge Krankheit, Umweltverschmutzung oder sonstiger Faktoren, die die menschliche Gesundheit bei Verzehr von Wildbret schädigen können
- Jagdhundewesen:
– Haltung, Erziehung und Führung von Jagdhunden
– Jagdhunderassen und ihre Eigenschaften
– Brauchbarkeitsprüfung
– Aspekte des Tierschutzes bei der Jagdausübung und dem Hundeeinsatz
- Naturschutz, Landbau, Forstwesen, Wild- und Jagdschadensverhütung:
– Natur- und Artenschutz, insbesondere besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
– Landbau
– Forstwesen, insbesondere Waldbau
– Wild- und Jagdschadensverhütung.
Schriftlicher Teil der Prüfung
1. Der schriftliche Teil der Prüfung wird im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) anhand eines Fragebogens mit separatem Antwortblatt durchgeführt.
2. Die Bewerber haben insgesamt 100 Fragen (16 Fragen je Sachgebiet nach 10 Nrn. 1 bis 5 und 20 Fragen aus dem Sachgebiet nach § 10 Nr. 6) durch Ankreuzen auf dem Antwortblatt zu beantworten.
3. Die Fragen werden von der Prüfungsbehörde aus dem von der obersten Jagdbehörde veröffentlichten Fragenkatalog mit Musterlösung ausgewählt.
4. Die Arbeitszeit beträgt 100 Minuten.
Bewerber, die mehr als ein Viertel der Fragen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig beantwortet haben, haben den schriftlichen Teil der Prüfung nicht bestanden.
Mündlicher Teil der Prüfung: Jägerprüfung Bayern
1. Im mündlichen Teil der Prüfung dürfen nicht mehr als drei Bewerber gemeinsam geprüft werden.
2. Die Prüfungsdauer beträgt je Sachgebiet und Bewerber mindestens zehn Minuten und soll fünfzehn Minuten nicht überschreiten. Die Leistungen der Bewerber sind in jedem einzelnen Sachgebiet wie folgt zu bewerten:
ausreichend = eine Leistung, die mindestens durchschnittlichen Anforderungen entspricht oder besser ist,
mangelhaft = eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung,
ungenügend = eine völlig unbrauchbare Leistung.
1. Bewerber, deren Leistungen in einem oder mehr Sachgebieten mit „ungenügend“ oder in zwei oder mehr Sachgebieten mit „mangelhaft“ bewertet wurden, haben den mündlichen Teil der Prüfung nicht bestanden.
2. In Zweifelsfällen soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Bewerbern erneut Gelegenheit geben, ihre Kenntnisse in den jeweiligen Sachgebieten vor dem Prüfungsausschuss unter Beweis zu stellen.
Praktischer Teil der Prüfung: Jägerprüfung Bayern
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus den Disziplinen Handhabung der Waffen sowie Büchsenschießen.
1. Die Bewerber haben ausreichende Leistungen in der Handhabung der gebräuchlichen Jagdwaffen (Lang- und Kurzwaffen) nachzuweisen.
2. Die Leistungen sind getrennt von den Anforderungen im Büchsenschießen zu prüfen und zu bewerten.
1. Beim Büchsenschießen sind vier Schüsse, davon zwei Schüsse sitzend aufgelegt und zwei Schüsse nach Wahl des Bewerbers stehend angestrichen oder stehend freihändig, auf die Rehbockscheibe (DJV-Scheibe Nr. 1) aus einer Entfernung von 100 m abzugeben.
2. Den Bewerbern ist ein Probeschuss gestattet.
3. Waffen und Munition werden den Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Die Anforderungen im Büchsenschießen sind nicht erfüllt, wenn weniger als drei Treffer erzielt werden; als Treffer gelten der getroffene achte bis zehnte Ring; ein berührter Ring gilt als getroffen; in Zweifelsfällen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
1. Wurden die Anforderungen im Büchsenschießen nicht erfüllt, kann diese Disziplin im Verlauf der Gesamtdauer des praktischen Teils der Prüfung einmal wiederholt werden.
2. Den Zeitpunkt bestimmt die Prüfungsaufsicht.
Bewerber, die ausreichende Leistungen in der Handhabung von Waffen gemäß Abs. 1 nicht nachgewiesen oder die Anforderungen im Büchsenschießen gemäß Abs. 4 17 auch nach der Wiederholung nach Abs. 5 nicht erfüllt oder gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen haben, haben den praktischen Teil der Prüfung nicht bestanden.
Hinweise zum Fragenkatalog: Jägerprüfung Bayern
Die rechtliche Grundlage für die Jägerprüfung Bayern ist die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung – JFPO) in der jeweils gültigen Fassung. Nach diesen Vorgaben richtet sich auch die Durchführung des schriftlichen Teils der Jägerprüfung.
Das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten hat als Grundlage für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung in Bayern einen Fragenkatalog im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice) erstellt. Inhaltlich ist der Fragenkatalog entsprechend den Vorgaben der JFPO in 6 Sachgebiete gegliedert.
Mit der Veröffentlichung des Fragenkatalogs wird es den Prüfungsbewerbern ermöglicht, sich im Rahmen der Vorbereitung auf die Jägerprüfung mit den Fragen und Antworten vertraut zu machen und die Schwerpunkte für die Ausbildung zu erkennen. Für die bei der schriftlichen Prüfung zu bearbeitenden Fragebögen wählt die Oberste Jagdbehörde jeweils 100 Fragen aus dem Fragenkatalog aus. Die Änderung der Reihenfolge der vorgegebenen Fragen und der vorgegebenen Antworten sowie notwendige redaktionelle bzw. textliche Änderungen bleiben vorbehalten.
Fragestellungen und Antworten
Zu jeder Frage sind mehrere Antwortvorschläge vorgegeben, wobei eine oder mehrere Antworten richtig sein können. Bei einigen Fragen ergibt sich aus der Fragestellung, wie viele Antworten richtig sind. Fragen, bei denen alle Antworten richtig oder falsch sind, kommen nicht vor. Die jeweils richtigen Antworten sind im Fragenkatalog angekreuzt.
Der Fragenkatalog wird bei Bedarf aktualisiert bzw. inhaltlich überarbeitet. Der jeweils aktuelle Stand des Fragenkatalogs wird auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten veröffentlicht.
Schriftliche Prüfung
Im schriftlichen Teil der Jägerprüfung erhält jeder Prüfungsbewerber einen Fragebogen mit 100 durchnummerierten Fragen mit jeweils mehreren Antwortvorschlägen. Die Antwortvorschläge sind durch Buchstaben (a, b, c, d, e, f) gekennzeichnet. Zusätzlich erhält jeder Prüfungsbewerber ein separates Antwortblatt. Auf dem Antwortblatt finden sich die jeweiligen Nummern der Fragen. Zu jeder Fragennummer wird die aus den Antwortalternativen a, b, c, d, e, f für richtig erachtete Auswahl von Antworten auf den dazu vorgesehenen Feldern angekreuzt. In der Anlage ist das Muster eines Antwortblattes abgedruckt.
Das Prüfungsergebnis wird nur anhand der Angaben auf dem Antwortblatt ermittelt.
Das Ankreuzen von Feldern auf dem Antwortblatt ist so vorzunehmen, dass jedes Kreuz eindeutig einem einzigen Feld zugeordnet werden kann. Andernfalls, d. h. insbesondere wenn die vorgegebene Feldumrandung beim Ankreuzen nicht eingehalten wird, gilt das jeweilige Kreuz als nicht vorhanden und wird für keines der in Betracht kommenden Felder als Antwort gewertet. Stand 2023
Weitere Informationen zur Jägerprüfung in Bayern finden Sie auf den Internetseiten
des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten.
www.stmlf.bayern.de www.forst.bayern.de
In unserem E-Learning Kurs oder unserer App findest Du den aktuellen Fragekatalog der Jägerprüfung Bayern