Der Jagdhund

Vom Welpen zum Gefährten

Kaum ein anderes Haustier ist so auf den Menschen ­geprägt wie der Hund. Im ­Laufe der Evolution hat sich der Mensch die ­instinktiven Jagdeigenschaften des ­Wolfsnachkommens nicht nur zu eigen ­gemacht, sondern sie für seine speziellen Zwecke durch Zucht weiterentwickelt. Gorch-Peter Nolte und Markus Wörmann fassen die grundlegenden Aspekte des Jagdgebrauchshundwesens in Deutschland zusammen.

Jagdhund

Es gibt ohne Zweifel nichts Schöneres, als mit dem Hund gemeinsam zu jagen. Nicht nur aus dieser Empfindung, sondern auch aus der Notwendigkeit heraus stammt wohl der alte Spruch: „Jagd ohne Hund ist Schund!“ Wer als Jäger einen Jagdhund führen möchte, sollte sich im Vorfeld fragen, ob für ihn auch genügend Einsatzmöglichkeiten vorhanden sind. Denn Hund ohne Jagd ist genauso Schund. Für welche Art des Jagens soll der Hund eingesetzt werden? In welchem Revier besteht Jagdgelegenheit, und kann er dort auch ausreichend beschäftigt werden?

Jagdhunderassen werden seit jeher nach ihrem ursprünglichem Einsatzgebiet unterschieden:

–   Vorstehhunde

–   Stöberhunde

–   Schweißhunde

–   Erd- oder Bauhunde

–   Bracken und Laufhunde

–   Apportierhunde

Nach den jeweiligen Landesjagdgesetzen ist der Einsatz von brauchbaren Jagdhunden bei den verschiedenen Jagdvarianten zwingend vorgeschrieben. Die Brauchbarkeit, also das Mindestmaß an jagdlicher Ausbildung und Gehorsam, muss auf einer Prüfung bestätigt werden. Auch die meisten Jagdhaftpflichtversicherer verlangen einen solchen oder gleichwertigen Nachweis, um die Hunde im Rahmen des Jagdscheines versichert zu haben. Jedes Bundesland hat hierfür eine eigene Brauchbarkeits- beziehungsweise Jagdeignungprüfung erlassen.

Der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) – Dachverband der jagdkynologischen Zucht- und Prüfungsvereine – hat die Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS) für ganz Deutschland ins Leben gerufen. Sie deckt sich mit den Anforderungen der verschiedenen Brauchbar­keits­prüfun­gen und wird von den Bundesländern als gleichwertig anerkannt. Im Allgemeinen wird der Hund in folgenden Fächern geprüft:

–   Gehorsam (allgemeiner Gehorsam, Verhalten auf dem Stand, Leinenführigkeit)

–   Schussfestigkeit im Feld oder Wald

–   Bringen von Haarwild auf der Schleppe

–   Bringen von Federwild auf der Schleppe

–   Freiverlorensuche und Bringen von Federwild

–   Schussfestigkeit bei der Wasserarbeit

–   Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer

–   Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer (wenn ­erlaubt; Ländergesetz beachten)

–   Schweißarbeit auf der künstlichen Wundfährte

Neben der Brauchbarkeitsprüfung werden Zuchtprüfungen durchgeführt. Die Verbandsjugendprüfung (VJP) und die Herbstzuchtprüfung (HZP) dienen der Feststellung der natürlichen Anlagen des Jung­hundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im jagdlichen Einsatz und zur Zucht. Darüber hinaus sollen die Anlagen eines Jagdhundes den züchterischen Wert der Elterntiere erkennen lassen.

Die Verbandsjugendprüfung (VJP) findet immer im Frühjahr statt. Geprüft und bewertet werden folgende Fächer:

–   Spurarbeit

–   Nase

–   Suche

–   Vorstehen

–   Führigkeit

Festgestellt (nicht beurteilt) werden

  1. Art des Jagens

–   spurlaut

–   sichtlaut

–   fraglich

–   stumm

–   waidlaut

  1. Gehorsam
  2. Schussfestigkeit

–   schussfest

–   leicht schussempfindlich

–   schussempfindlich

–   stark schussempfindlich

–   schussscheu

  1. Scheue oder Ängstlichkeit

–   nicht feststellbar

–   scheu

–   schreckhaft

–   nervös

–   handscheu

–   Scheue bei lebendem Wild

–   ängstliche Haltung gegen Fremde

Darüber hinaus werden Gebiss, Augen und bei Rüden die Hoden kon­trolliert. Als korrekt wird das sogenannte Scherengebiss angesehen, bei dem die oberen Schneidezähne leicht vor den unteren schließen. Fehlerhaft sind sogenannte Vorbeißer (Unterkiefer ragt erkennbar über den Oberkiefer hinaus) und sogenannte Rückbeißer (Oberkiefer ragt erkennbar über den Unterkiefer hinaus). Wenn die oberen und unteren Schneidezahnpartien direkt aufeinander schließen, wird es als Zangengebiss bezeichnet. Es gilt als bedingt korrekt und kann wie Vor- und Rückbeißer den Zuchtausschluss bedeuten. Das Milchgebiss weist 28, das Dauergebiss 42 Zähne auf.

Bei der Herbstzuchtprüfung (HZP) werden wieder die Anlagen des Jagdhundes begutachtet. Darüber hinaus soll der Hund in der Feld- und Wasserarbeit im Wesentlichen durchgearbeitet sein. Zu den Fächern der VJP ergänzen sich

  1. Wasserarbeit

–   Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer

–   Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer
(wenn erlaubt!)

  1. Verlorenbringen von Federwild

–   zumeist Federwildschleppe (150 m)

  1. Haarwildschleppe (300 m)

Darüber hinaus werden bei der HZP die Arbeitsfreude, die Art des Bringens und der Gehorsam bewertet.

 

  1. Nase (Nasenschwamm)
  2. Nasenrücken
  3. Stirnabsatz (Stopp)
  4. Augen
  5. Oberkopf
  6. Ohren (Behänge)
  7. Genick
  8. Nackengegend
    des Halses
  9. Widerrist
  10. eigentlicher Rücken
  11. Rückendelle
  12. Rücken im weiteren
    Sinne (Lende)
  13. Kruppe
  14. Rutenansatz
  15. Rute
  16. Hinterläufe
  17. Pfoten (Branten)
  18. Unterbauch
  19. Unterbrust
  20. Karpalballen (Handwurzelknochen)
  21. Vorderläufe
  22. Vorderbrust
  23. Kehlrand des Halses
  24. Lefzen
  25. Fang

Bei der Verbandsgebrauchsprüfung (VGP), auch „Meisterprüfung“ genannt, werden allein die Leistungen des Hundes bewertet. Im Groben gliedert sich die Prüfung in die

–   Waldarbeit (inkl. Schweißarbeit, Totverbellen ­beziehungsweise -verweisen, Stöbern, Buschieren, ­Bringen von Fuchs über Hindernis, Haarwildschleppe)

–   Wasserarbeit (inkl. Stöbern mit und ohne Ente, ­Schussfestigkeit, Verlorensuche und Bringen der Ente aus deckungsreichem Gewässer)

–   Feldarbeit (inkl. Nasengebrauch, Suche, Vorstehen, ­Manieren und Nachziehen am Wild, Verlorensuche und Bringen von Federwild)

–  Gehorsam (inkl. allgemeines Verhalten, Verhalten auf dem Stand, Leinenführigkeit, Folgen frei bei Fuß, ­Ablegen, Benehmen vor eräugtem Haar- und Federwild, Schussruhe)

Hunde, die die VGP im I., II. oder III. Preis bestanden haben, werden in das Deutsche Gebrauchshund-Stammbuch eingetragen.

Darüber hinaus kann ein Jagdhund sogenannte Leistungszeichen erhalten. Sie sind zusätzliche Auszeichnungen, die zum Teil nicht auf Prüfungen, sondern im praktischen Jagdbetrieb erworben werden.

–    Armbruster-Haltabzeichen (AH), das heißt, der Hund zeigt am eräugten Hasen Gehorsam.

       Härtenachweis (/): Raubwild, ­wildernde Katzen oder Waschbären werden während der befugten Jagdausübung vom Hund abgetan.

–       Lautjagernachweis (): Der Hund hat spurlaut an Fuchs oder Hase gejagt beziehungsweise laut gestöbert.

–       Verlorenbringernachweis (Vbr): Der Hund hat mindestens 300 Meter die Wundspur eines nicht eräugten Hasen oder Fuchses gearbeitet und das Stück dem Führer gebracht.

–       Bringtreue (Btr): Der Hund soll ohne Einfluss seines Führers beim Stöbern ein kaltes Stück Wild (Fuchs) finden, aufnehmen und zutragen.

Totengräber, Anschneider, hochgradige Rupfer und Knautscher sind für die Jagdpraxis unbrauchbar. Sollten diese Eigenschaften auf einer Prüfung festgestellt wer­den, kann der Hund nicht bestehen. Während der Brut- und Aufzucht­zeit (Mitte April bis Mitte Mai) dürfen keine Prüfungen und Ausbildungseinheiten am Wasser durchgeführt werden.

Folgende Rasseverbände sind Mitglieder im Jagdgebrauchshundverband
Zuchtverbandbetreute Rasse
Verein Deutsch-DrahthaarDeutsch-Drahthaar (DD)
Deutsch-Kurzhaar-VerbandDeutsch-Kurzhaar (DK)
Deutsch-Langhaar-VerbandDeutsch-Langhaar (DL)
Verein Deutsch-StichelhaarDeutsch-Stichelhaar (DSt)
Griffon-ClubGriffon (Gr)
Verband Große MünsterländerGroßer schwarz-weißer Münsterländer (GM)
Verband für Kleine Münsterländer VorstehhundeKleiner Münsterländer (KlM)
Verein PudelpointerPudelpointer (PP)
Weimaraner-KlubWeimaraner (Kurzhaar und Langhaar)
Verein für Pointer und SetterEnglish-Setter (ES), Gordon-Setter (GS), Irish red and white Setter,
Irish-Red-Setter (IS), Pointer (Pt)
English-Setter-Club DeutschlandEnglish-Setter (ES)
Gordon-Setter-Club DeutschlandGordon-Setter (GS)
Irish-Setter-Club DeutschlandIrish-Red-Setter (IS)
Deutscher PointerclubPointer (Pt)
Verein Ungarischer VorstehhundeUngarischer Vorstehhund (UV) oder „Magyar Vizsla“
(Kurzhaar und Drahthaar)
VBBFL/Französische VorstehhundeBarbet, Braque Ariege, Braque Bourbonnais, Braque d’Auvergne, Braque
Français, Braque St. Germain, Epagneul Bleu Picard, Epagneul Français,
Epagneul Picard, Epagneul Pont Audemer
Club für Bretonische VorstehhundeBretonischer Vorstehhund (BV), „Epagneul Breton“
Verein für Deutsche WachtelhundeDeutscher Wachtelhund (DW)
Deutscher Bracken-ClubDeutsche Bracke, ­Westfälische Dachsbracke
Deutscher Bracken-VereinBrandlbracke, Steirische Rauhhaar-Bracke
Verein DachsbrackeAlpenländische Dachsbracke
Klub TirolerbrackeTirolerbracke
SchwarzwildbrackenvereinSchwarzwildbracke (Kopov)
Verein Jagd-BeagleBeagle
Beagle-Club DeutschlandBeagle
Deutscher Reiter- u. Fahrerverband/
Fachgruppe Meutehalter
Beagle, Black and Tan Coonhound,
Blood­hound, Foxhound, Francais blanc et noir, Francais Tricolore
Jagdspaniel-KlubEnglish Cocker Spaniel, Springer Spaniel, American Cocker Spaniel,
American Water Spaniel, Clumber ­Spaniel, Field Spaniel, Irish Water Spaniel, Sussex Spaniel, Welsh Springer Spaniel
Verein JagdgebrauchsspanielEnglish-Cocker-Spaniel, English-Springer Spaniel
Deutscher Jagdterrier-ClubDeutscher Jagdterrier
Deutscher Foxterrier-VerbandFoxterrier-Drahthaar, -Glatthaar
Parson Russell Terrier Club DeutschlandParson Russel Terrier
Deutscher TeckelklubTeckel (Rauhaar, Langhaar, Kurzhaar)
Verein für Jagd-TeckelTeckel (Rauhaar, Langhaar, Kurzhaar)
Verein HirschmannHannoverscher Schweißhund (HS)
Klub für Bayerische Gebirgsschweißhunde 1912Bayerischer Gebirgsschweißhund (BGS)
Deutscher Retriever-ClubChesapeake-Bay-Retriever, Curly-Coated Retriever, Flat-Coated Retriever,
Golden Retriever, Labrador Retriever, Nova-Scotia-Duck-Tolling-Retriever
Verein Jagd-RetrieverGolden Retriever
Labrador-Club DeutschlandLabrador Retriever
Laika-ClubLaika – Ostsibirische, Russisch-Europäische, Westsibirische
Informationen zu den Rassezuchtverbänden gibt der Jagdgebrauchshundverband, ­Geschäftsführer Dr. Lutz Frank, Neue Siedlung 6, 15938 Drahnsdorf, Tel. 035453 215, Fax 035453 262 oder unter www.jghv.de.

Nach wie vor gilt die Arbeit des Hundes auf der „Roten Fährte“, also der natürlichen Wundfährte eines Stückes Schalenwild, als Aufgabe für Spezialisten. Als solche gelten bei uns der Bayerische Gebirgsschweißhund (BGS), der Hannoversche Schweißhund (HS) und die Alpenländische Dachsbracke (ADBr). Sie werden seit Jahrhunderten für die Nachsuchenarbeit gezüchtet und bringen dadurch ein hohes Maß an Veranlagung mit. Dies spiegelt sich vor allem in der großen Konzentrationsfähigkeit und Ruhe der Hunde wider. Trotz ihres ruhigen Wesens müssen Schweißhunde genug Wildschärfe und die körperliche Konstitution aufweisen, um angeschweißtes Schalenwild nach einer Hetze stellen, binden und – wenn nötig – auch abtun zu können.

Aber auch Jagdhunde anderer Rassen mit entsprechender Veranlagung können zu Spezialisten für die Nachsuche ausgebildet werden und ihre Brauchbarkeit durch Ablegen der Verbandsschweißprüfung (VSwP) auf der 20- beziehungsweise 40-Stunden-Fährte dokumentieren. Die Fährten werden in Forsten angelegt, sind mindes­tens 1 000 Meter lang und müssen drei annähernd rechtwinklige Haken aufweisen. Auf der Fährte sind zwei Wundbetten und etwa sechs Verweiserpunkte ­(meist Lungenstücke) anzulegen. Für die gesamte Fährte darf höchstens ein Viertelliter Schweiß getropft oder getupft werden. Am Ende der Fährte wird ein Stück Schalenwild ausgelegt. Folgende Noten werden dabei vergeben:

„sehr gut bestanden“ (Sw I)

„gut bestanden“ (Sw II)

„genügend bestanden“ (Sw III)

„nicht bestanden“

Die Verbandsfährtenschuhprüfung (VFSP) ist eine variierte Schweiß­prüfung, die sich dadurch unterscheidet, dass nur 0,1 Liter Schweiß und der wiederum nur für die vier Tropfbetten genommen wird. Die eigentliche Fährte wird mit Schalen getreten. Das heißt, der Fährtenleger spannt jeweils eine Schale an den sogenannten Fährtenschuh und läuft die 1 000 Meter ab. Beide Schalen müssen dabei von einem Stück Wild stammen. Es werden wiederum drei Haken eingebaut und ein Stück Wild am Ende der künstlichen Fährte ausgelegt. Ein erfolgreicher Jagdhund auf der Verbandsschweißprüfung bekommt den Zusatz „Sw“ beziehungsweise auf der Verbandsfährtenschuhprüfung den Zusatz „FS“ zu seinem Namen.

 

Neben den Standardprüfungen für die kontinentalen Vorstehhundrassen gibt es für die Zuchtvereine der Stöber- und Erdhundrassen spezielle Prüfungen, mit denen sie die Anlagen und die jagdliche Brauchbarkeit ihrer Hunde feststellen. Zu den Stöberhunden zählen die verschiedenen Brackenarten, der Deutsche Wachtelhund und die Spaniels. Zu den Erdhund­rassen gehören der Deutsche Jagdterrier, der Foxterrier und der Parson Russell Terrier sowie die Teckel in den verschiedenen Haararten und Größenvarianten. Dabei sollte erwähnt werden, dass die Teckel genetisch eigentlich auch zu den Bracken zu rechnen sind.

Sowohl Stöber- als auch Erdhunde lassen sich gut zum Aufstöbern von Schalen- und anderem Haarwild einsetzen. Zwingende Voraussetzung für diese Arbeit ist ein sicherer Spur- bzw. Fährtenlaut, der dem Jäger das Herannahen des Wildes anzeigt. Der Spurlaut wird auf der Spur des für den Hund nicht sichtigen Hasen beurteilt. Geprüft werden die Fächer Arbeit auf der Hasenspur, Nase, Spurwille und der Spurlaut während einer sogenannten Spurlaut- oder Anlagenprüfung. Alle Fächer dieser Prüfungen sind Anlagen, die mehr oder weniger aber auch durch Ausbildung und Übung gefördert werden können. Nur eins ist hierbei absolut sicher: Wenn dem Hund die Anlagen nicht durch die Elterntiere vererbt werden, bringen auch größte Be­mühungen keinen Erfolg. Eine nachgewiesene Schussfestigkeit ist auch für Stöberhunde selbstverständlich.

Hunde, die den Spur- oder Fährtenlaut nachgewiesen haben, können auf einer Stöberprüfung ihre Brauchbarkeit zur Suche auf Haar- und Schalenwild in deckungsreichen Gebieten oder im Wald zeigen. Bei einigen Vereinen wird sie deshalb auch Waldprüfung genannt. Geprüft werden die Art der Suche, die Fähigkeit, sich vom Führer zu lösen und Dickungen zu durchsuchen, das Finden von Wild, die laute Jagd und die Bindung zum Führer. Jagdlich ausgerichtete Zuchtvereine führen solche Prüfungen als wirkliche Jagd durch, bei der auch Wild freigegeben wird und zur Strecke kommt. Anlässlich einer solchen Prüfung werden die Hunde neben der jagdlichen Tauglichkeit auch im allgemeinen Gehorsam geprüft, denn Leinenführigkeit, Ablegen, Schuss­ruhe und Verhalten auf dem Stand sind zwingende Voraussetzungen für jeden brauchbaren Jagdhund

Die Bau- oder Bodenjagd ist eine der erfolgreichsten Möglichkeiten, Reineke in einer
erträglichen Besatzdichte zu halten. Dies geschieht mit mutigen kleinen Erdhunden, die in den Bau einfahren und das Raubwild unter der Erde dermaßen bedrängen, dass es vor dem Hund flüchtet, aus dem Bau springt und so vom Jäger erlegt werden kann.

Diese Arbeit kann für den Hund sehr gefährlich sein. Er muss vor dem praktischen Einsatz die Möglichkeit erhalten, das Verhalten des Raubwildes kennenzulernen. Dies geschieht in der Kunstbauanlage, einem verzweigten Röhrensystem, in dem der Hund den Fuchs finden, dort dann vorliegen und ihn verbellen muss. Erdhund und Raubwild sind hierbei durch ein Gitter getrennt. Bauhunde müssen schon gute Anlagen mitbringen, denn neben der ungewohnten Dunkelheit im Bau duftet die ganze Anlage nach dem wehrhaften Gegner. Nach Abschluss der Einarbeitung wird das Verhalten am Raubwild auf einer Bauprüfung begutachtet. Hauptkriterien sind der Laut und die Ausdauer.

Ein Jagdhund kann je nach Rasse, Haltung und Pflege 12 bis 18 Jahre alt werden. Das bedeutet, dass man sich um ihn auch ein ganzes, langes Hundeleben kümmern muss. Der Hund wird ein Mitglied der Familie und teilt mit dieser Haus, Hof, Garten und Auto. Der Hund braucht den ständigen Kontakt zu seiner Meute, der Familie. Eine reine Zwingerhaltung steht seinen Lebensbedürfnissen als soziales Wesen entgegen. Er wird seelisch leiden. Mehr als drei bis vier Stunden sollte er nicht allein gelassen werden. Hundehaltung muss sich mit den beruflichen und privaten Interessen vereinbaren lassen.

Ein Jagdhund braucht je nach Rasse mehr oder weniger viel Bewegung im Freien. Das bedeutet auch, dass man täglich für ihn die Zeit aufbringen muss, und die Möglichkeit hat, ihm entsprechenden Auslauf zu bieten. Zwei Stunden täglich sind das Minimum. Morgens und abends sind Spaziergänge Pflicht, am besten auch noch in der Mittagspause. Er benötigt Futter, Ausrüstung und Gesundheitsvorsorge, er kos­tet Hundesteuer und Haftpflichtversicherung, eventuell sind die Beiträge zu einem Zucht- oder Prüfungsverein aufzubringen. Für die laufenden Kosten sollten 50 Euro pro Monat angesetzt werden. Außerdem muss man ihn erst einmal kaufen. Gute Jagdhundwelpen kosten je nach Rasse zwischen 400 und 2 000 Euro.

Züchter von Jagdhunden sollten auch immer Jäger sein! Denn nicht allein auf den Prüfungen, sondern vorwiegend im jagdlichen Einsatz zeigt sich die Veranlagung und Brauchbarkeit der Elterntiere. Bei der Züchtersuche muss man eine ganze Reihe von Gesichtspunkten berücksichtigen. So sollte der Zuchtverein des Züchters Mitglied im Jagdgebrauchshundverband sein, da man sonst keine Zulassung zu den für die Jagd und zur Zucht erforderlichen Verbandsprüfungen erhält. Von großer Bedeutung ist die Frage, ob im Zuchtverein der Rasse die erblichen Defekte bekämpft werden. Das sind bei den größeren Hunden zum Beispiel die Hüftgelenkdysplasie (HD) und bei kleineren Hunden die sogenannte Teckel­lähme. Bei verschiedenen Rassen können gelegentlich Augenerkrankungen auftreten. Auch Epilepsie kommt vereinzelt vor. Viele Zuchtvereine haben Program­me erarbeitet, mit denen systematisch unerwünschte Vererbungsanlagen dokumentiert werden, und geben hierzu meist bereitwillig Auskunft.

Für die Entwicklung eines Jagdhundes ist es wichtig, dass er als Welpe regelmäßig in eine jagdlich natürliche Umgebung wie Garten oder Revier kommt und dort Kontakt zu möglichst vielen Umweltreizen hat. Gerade jagdliche Anreize wie Decken und Schwarten vom Wild sollten geboten werden.

Ein guter Züchter kümmert sich intensiv um seine Welpen. Sie müssen häufig entwurmt werden – vier bis fünf Mal in den ers­ten acht Wochen muss die Regel sein. Mit acht Wochen sind die Welpen gegen Hepa­titis (virusbedingte Leberentzündung), Leptos­pirose (bakterielle Infektion), Staupe, Parvovirose (Viruskrankheit), Tollwut und Zwin­gerhus­ten (SHPPiL) zu impfen. Erst dann wird der Wurf vom Zuchtwart abgenommen. Bereits als Welpe werden die Hunde tätowiert oder gechipt (evtl. vom Tierarzt). Erst im Alter von acht bis zehn Wochen gibt man sie an die neuen Besitzer ab. Dann beginnt die lange Zeit der Ausbildung vom Welpen zum Jagdgefährten.

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