Jägerprüfung Bremen

Jägerprüfung Bremen – auf der folgenden Seite haben wir aktuelle Informationen für die Jägerprüfung zusammengestellt.

Jägerprüfung Bremen
Foto: Stefan Ott

Herzlich Willkommen und Waidmannsheil,

 

wir freuen uns, dass Du Dich für den Jagdschein interessierst  und Dich auf unserem Portal dazu informierst.

Zuständig für die Jägerprüfung ist die Untere Jagdbehörde.

Kontakt
Landesjägerschaft Bremen e.V.
Carl-Schulz-Straße 26 a
28209 Bremen

Auszug aus der Bremische Verordnung über die Jäger- und  Falknerprüfung (JUFPrüfV)

Die Jägerprüfung Bremen besteht aus folgenden vier Prüfungsteilen:

1. dem jagdlichen Schießen
2. der schriftlichen Prüfung
3. der praktischen Prüfung im Revier und
4. der mündlichen Prüfung

Fachgebiete

Die schriftliche, die praktische sowie die mündliche Prüfung erstrecken sich jeweils auf alle folgenden sieben Fachgebiete, denen beispielhaft Prüfungsgegenstände zugeordnet sind:

1. Dem Jagdrecht unterliegende und andere wild lebende Tiere (Jagdtierkunde, Ansprechen des Wildes, Wildbiologie)

2. Jagdwaffen (Jagdwaffenkunde, zuverlässige Handhabung (u. a. verwenden, umgehen, verwahren und überlassen im Sinne von § 17 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 des Bundesjagdgesetzes) von Jagdwaffen (Lang- und Kurzwaffen) im Jagdbetrieb und auf dem Schießstand, von blanken Waffen, Optik, Zielhilfen und sonstigen Jagdgeräten)

3. Fallenjagd (Fallenkunde, Fallenarten, Fallenbauweisen, Aufbau, Einbau und Inbetriebnahme von Fallen, Praxis der tierschutzgerechten Fangjagd)

4. Naturschutz und Hege (Verantwortung für die Natur, Grundlagen der Wechselbeziehungen in der Natur, des Natur- und Artenschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, Biotopschutz und Biotopgestaltung, Kenntnis der wichtigen Feldfrüchte, Baum- und Straucharten)

5. Jagdbetrieb (Jagdmethoden, Verhalten auf der Jagd, Grundlagen des Jagdhundewesens, Kenntnis der Jagdhunderassen, Jagdschutz, Grundzüge der Geschichte der Jagd, jagdliches und zeitgemäßes Brauchtum, Waidgerechtigkeit, Verhinderung und Verminderung von Wild- und Jagdschäden, Kenntnis zum Bau von Jagdeinrichtungen und Kenntnis der wichtigen Jagdsignale)

6. Behandlung des erlegten Wildes (Versorgung, Verwertung, Wildbrethygiene, Wildkrankheiten)

7. Jagdrecht und verwandtes Recht (Umfassende Kenntnisse des Bundesjagdrechts und des Landesjagdrechts, Grundzüge und für die jagdliche Praxis bedeutsame Vorschriften des Feldordnungsgesetzes, des Fleischhygienerechts, des Tierseuchenrechts, des Tierschutzrechts, des Waffenrechts, des Waldrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts, der Unfallverhütungsvorschriften und sonstiger einschlägiger Sicherheitsbestimmungen)

 Schriftliche Prüfung

Bei der schriftlichen Prüfung sind auf Fragebögen, die vom Vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses unter Mitwirkung der prüfenden Mitglieder
des Prüfungsausschusses mit Musterlösung aufzustellen sind, für jedes Prüfungsfachgebiet jeweils zwanzig schriftlich gestellte Fragen schriftlich zu beantworten. Die Fragebögen können auch so gestaltet werden,
daß die Beantwortung einzelner Fragen durch Ankreuzen einer richtigen Antwort oder mehrerer richtiger Antworten bei jeweils drei vorgegebenen Antworten möglich ist.

Die schriftliche Prüfung findet unter Aufsicht

1. eines prüfenden Mitglieds des Prüfungsausschusses
oder

2. einer sonstigen vom Vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses
bestimmten Aufsichtsperson statt und dauert dreieinhalb Stunden. Eine vorzeitige Abgabe der Fragebögen ist zulässig.

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung wird in einem geeigneten Jagdrevier abgenommen. Teile der praktischen

Prüfung können auch im Rahmen anderer Prüfungsteile und an einem anderen Ort abgenommen werden.

Satz 2 findet keine Anwendung für den Prüfungsgegenstand „zuverlässige Handhabung von Jagdwaffen im Jagdbetrieb”. Zuletzt ist insbesondere das Verhalten auf der Jagd (Einzeljagd, Gesellschaftsjagd) einschließlich zuverlässige Handhabung mit Jagdwaffen sowie Verhalten nach dem Schuß zu prüfen.

In jedem Prüfungsfachgebiet sind jeweils zwanzig Fragen oder Aufgaben zu lösen, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes geregelt ist für das Prüfungsfachgebiet „Jagdwaffen”.

Bei der praktischen Prüfung sind für das Prüfungsfachgebiet „Jagdwaffen” dreißig Fragen oder Aufga-

ben zu lösen, davon entfallen zehn auf den Prüfungsgegenstand „zuverlässige Handhabung von Jagdwaffen im Jagdbetrieb”, zehn auf den Prüfungsgegenstand „zuverlässige Handhabung von Jagdwaffen auf dem Schießstand” und zehn auf die übrigen Prüfungsgegenstände des Prüfungsfachgebietes “Jagdwaffen”.

Mündliche Prüfung

 Bei der mündlichen Prüfung sind für jedes Prüfungsfachgebiet – mit Ausnahme des Prüfungsfachge-

bietes „Jagdwaffen” – zehn mündlich gestellte Fragen mündlich zu beantworten. Bei der mündlichen Prüfung sind für das Prüfungsfachgebiet „Jagdwaffen” dreißig Fragen nach Maßgabe von § 12 Abs. 2 Satz 2 mündlich zu beantworten. Die mündliche Prüfung soll für die einzelne zu prüfende Person und das einzelne Prüfungsfachgebiet – mit Ausnahme des Prüfungsfachgebietes „Jagdwaffen” – höchstens zehn Minuten dauern.

 

Die Prüfungsfragen für die Jägerprüfung Bremen werden vom Land leider nicht zur Verfügung gestellt!

Eine Übersicht aller Jagdschulen, Kreisgruppen, Schießstände und vieles mehr findet Ihr hier

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