Jägerprüfung Rheinland-Pfalz

Nachfolgend haben wir allgemeine Informationen, sowie die Prüfungsfragen für die schriftliche Jägerprüfung Rheinland-Pfalz für euch zusammengestellt.

Foto: Stefan Ott
Herzlich Willkommen und Waidmannsheil, wir freuen uns, dass Du Dich für den Jagdschein interessierst  und Dich auf unserem Portal dazu informierst. Für die Jägerprüfung Rheinland-Pfalz ist der zentrale Ansprechpartner, die untere Jagdbehörde. Von dieser Behörde erfahrt Ihr, wer in eurer Region die notwendige jagdliche Ausbildung durchführt. Ihr könnt zwischen der jeweiligen Kreisgruppe des Landesjagdverbandes Rheinland Pfalz e.V. und einer privaten Jagdschule wählen. Jagdschulen und Kreisgruppen sind auch auf unserer Seite zu finden. In der Regel bieten die Kreisgruppen  sehr umfangreiche Kurse an, die alle Themengebiete in meist einmal pro Woche stattfindenden Terminen behandeln. Nachdem Ihr alle notwendigen Unterlagen, also den Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung erbracht habt und die Zulassung der unteren Jagdbehörde erfolgt ist, seid ihr zur Jägerprüfung zugelassen. Die Prüfung unterteilt sich in 3 Teile:

Schießprüfung:

Schrotschießen: 10 Kipphasen, davon mindestens 6 Treffer Büchsenschießen 4 Schuss auf Rehbock, stehend angestrichen, 100 m 3 Schuss auf Überläufer, sitzend aufgelegt, 100 m 3 Schuss laufender Keiler, stehend freihändig, 50 m von 100 möglichen Ringen müssen mindestens 60 erreicht werden. Eine Disziplin muss mit Großkaliber geschossen werden. Kurzwaffenschießen 5 Schuss (fangschusstauglich für Schalenwild) auf Scheibe Überläufer, stehend freihändig, Schussentfernung  7m; zum Bestehen werden 4 Treffer innerhalb der Ringe gefordert.

Schriftliche und mündlich-praktische Prüfung:

Prüfungsfächer Fach 1: Tierarten, Wildbiologie, Wildhege Fach 2: Jagdbetrieb, UVV, Wildschadensverhütung, Landbau, Waldbau, Hundewesen Fach 3: Waffenrecht, Waffentechnik, Waffenhandhabung Fach 4: Wildverwertung, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Krankheiten, bedenklich Merkmale „kundige Personen“ Fach 5: Jagdrecht Fach 6: Tierschutzrecht, Naturschutzrecht, Landschaftspflegerecht

Schriftliche Prüfung

je 20 Fragen in allen 6 Fachgebieten, also 120 Fragen; aus amtlichem Fragenkatalog, zum Ankreuzen; vorgeschriebene Zeit max. 6 Stunden; Auswertung nach einem Notenschlüssel z.B. 19-20 richtig = Note 1, 16-18 richtig = Note 2

 Mündlich-praktische Prüfung:

in Gruppen bis zu 5 Personen; Prüfzeit gleichmäßig auf alle 6 Fachgebiete verteilt; pro Prüfling nicht mehr als 1 Std. Prüfzeit; jedes Fachgebiet wird mit einer Note von 1 – 6 bewertet. Bewertung: Die Jägerprüfung ist bestanden, wenn alle Teilprüfungen bestanden sind. In der schriftlichen Prüfung darf nicht mehr als ein Sachgebiet mit der Note 5 oder schlechter bewertet werden. Gleiches gilt für die mündlich-praktische Prüfung. Das Sachgebiet, das mit der Note 5 in der schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfung bewertet wird, darf nicht identisch sein. Teilwiederholung:Wer die schriftliche oder die mündlich-praktische Prüfung nicht bestanden hat, kann sich einmal in einem selbst zu wählenden Sachgebiet einer Nachprüfung unterziehen. Hier sind in dem gewählten Sachgebiet sowohl die schriftliche als auch die mündlich-praktische Prüfung zu wiederholen. Führt die Nachprüfung nicht zum Bestehen der jeweiligen Teilprüfung, kann die Jägerprüfung nur vollständig  wiederholt werden.Weiterer Infos erhaltet Ihr auch auf der Seite des Landesjagdverband Rheinland-Pfalz

Hier geht es zum E-Learning Kurs, auch für mobile Geräte geeignet.

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