Im folgenden Beitrag haben wir die Anforderungen für die Jägerprüfung im Saarland für euch zusammengestellt.
Herzlich Willkommen und Waidmannsheil,
wir freuen uns, dass Du Dich für den Jägerprüfung im Saarland interessierst und Dich auf unserem Portal dazu informierst. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für Dich zum Thema Jägerprüfung im Saarland zusammengestellt. Die Jägerprüfung im Saarland ist in 3 Prüfungsteilen aufgebaut:
- Praktische Prüfung – Schießen und Waffenhandhabung
Nachstehende Anforderungen im Kugel- und Schrotschuss sind zu erfüllen:
- Kugelschuss
- a) drei Schüsse auf Scheibe mit stehendem Rehbock, Entfernung 100 m, Anschlag stehend angestrichen, Visierung und Optik beliebig, mit einem für den Abschuss von Rehwild zugelassenen Kaliber.
- b) drei Schüsse auf 10er-Ringscheibe (50 cm Scheibendurchmesser, 10-weiß), Entfernung 100 m, Anschlag sitzend aufgelegt, Visierung und Optik beliebig, mit einem für alles Schalenwild zugelassenen Kaliber.
- Schrotschuss
Beschießen von sechs laufenden Kipp- oder Rollhasen im jagdlichen Anschlag aus einer Entfernung von 30 bis 35m, beliebig von links oder rechts.Es dürfen jeweils zwei Schrotpatronen geladen und verschossen werden. Jeder Hase ist vom Schützen einzeln abzurufen. Es darf nur mit Schrotstärke 2,5 mm und einem Gewicht der Schrotladung von höchstens 28 Gramm geschossen werden.
Als Mindestleistung werden gefordert:
- beim Kugelschuss nach Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a und b insgesamt vier Treffer. Als Treffer gilt beim Schießen nach Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a der 3. bis 10. Ring, nach Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b der 6. bis 10. Ring. Angeschossene Ringe zählen nach oben;
- beim Schrotschuss auf Kipp- oder Rollhasen drei Treffer; abgerufene, aber nicht beschossene Kipp- oder Rollhasen, gelten als gefehlt; die Prüfung kann von den anwesenden Prüfungsmitgliedern des Prüfungsausschusses beendet werden, sobald die Mindestleistungen erbracht sind.
Die Prüfung im jagdlichen Schießen ist nicht bestanden, wenn der Teilnehmer die geforderten Mindestleistungen nach den Absätzen 3 und 4 nicht erreicht, gegen die Sicherheitsbestimmungen verstößt oder schwerwiegende Mängel bei der Handhabung der Waffe zeigt.
2. Schriftliche Prüfung
Beim schriftlichen Teil der Prüfung sind je Sachgebiet 24 Fragen zu beantworten. Die schriftliche Prüfung findet unter Aufsicht statt und dauert 120 Minuten. Die Fragen mit jeweils fünf Antwortvorgaben und einer richtigen Antwort sind einem Fragenkatalog durch Zufallsauswahl zu entnehmen. Der Fragenkatalog wird von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes im Einvernehmen mit der obersten Jagdbehörde erstellt oder geändert und enthält für jedes Prüfungsfach 200 Prüfungsfragen. Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes gibt den Fragenkatalog sowie dessen Änderungen den privaten Jagdschulen spätestens zwei Monate vor Beginn einer Prüfung kostenlos bekannt.
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes sowie die privaten Jagdschulen geben die selbst erstellten Ausfertigungen an ihre Lehrgangsteilnehmer weiter. Sofern ein Teilnehmer in einem Sachgebiet weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, ist der Prüfungsteilnehmer unter Angabe des Grundes durch mündliche Erklärung des Prüfungsleiters darauf hinzuweisen, dass der Prüfungsteil II oder im Falle einer Wiederholungsprüfung nach § 25 Abs. 3 die Gesamtprüfung nicht bestanden ist.
3. Mündlicher und praktischer Teil
Das theoretische Wissen und das praktische Können werden in einem kombinierten Prüfungsverfahren ermittelt, das alle Sachgebiete umfassen muss. Bei der Prüfung haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses für das Vorhandensein von hinreichendem Anschauungsmaterial zu sorgen. Die Teilnehmer können in Gruppen zusammengefasst werden.
Die Prüfung soll je Sachgebiet und Teilnehmer fünfzehn Minuten nicht überschreiten. Jeder Teilnehmer wird in der Regel von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses geprüft.
Die Leistungen sind in jedem Sachgebiet wie folgt zu bewerten:
sehr gut (Note 1) eine den Anforderungen in besonderem Maße voll entsprechende Leistung; gut (Note 2) eine über dem Durchschnitt liegende, den Anforderungen voll entsprechende Leistung; befriedigend (Note 3) eine durchschnittliche Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht;
ausreichend (Note 4) eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht; mangelhaft (Note 5) eine an erheblichen Mängeln leidende Leistung; ungenügend (Note 6) eine völlig unbrauchbare Leistung
Der Prüfungsteil III ist bestanden, wenn
- a) kein Sachgebiet mit „ungenügend“ oder
- b) höchstens ein Sachgebiet mit „mangelhaft“ und mindestens ein Sachgebiet mit „gut“ oder zwei Sachgebiete mit „befriedigend“ bewertet wurden.
Quelle: siehe DV-SJG vom 18.03.2016 aktuelle Jägerprüfungsordnung
Weitere Informationen zu Jägerprüfung im Saarland findet Ihr hier
Eine Übersicht aller Jagdschulen, Kreisgruppen, Schießstände und vieles mehr findet Ihr hier
Unser E-Laerning Kurs beinhaltet den kompletten Fragepool der schriftlichen Jägerprüfung mit 1000 Fragen und Antworten im Multiple Choice Verfahren und ist in folgende 10 Themengebiete aufgeteilt:
- Jagdrecht
- Wildtierkunde
- Jagdpraxis
- Jagdhunde
- Wildhege
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Wildschadensverhütung
- Landbau
- Waldbau
- Waffen und Schießwesen