Jägerprüfung Schleswig-Holstein – auf der folgenden Seite haben wir aktuelle Informationen für die Jägerprüfung zusammengestellt.
Herzlich Willkommen und Waidmannsheil,
wir freuen uns, dass Du Dich für den Jagdschein und die Jägerprüfung Schleswig-Holstein interessierst und Dich auf unserem Portal dazu informierst. In Schleswig-Holstein wird die Jägerausbildung von den Kreisjägerschaften organisiert oder in deren Auftrag von professionellen Ausbildern durchgeführt. Sie finden nach Bedarf statt. Zuständig für die Jägerprüfung ist die Untere Jagdbehörde.
Kontakt
Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek
Auszug aus der Jägerprüfungsverordnung:
Gegenstand und Umfang der Prüfung
Die Prüfung besteht aus folgenden Abschnitten:
- Schießprüfung
- schriftlicher Teil und mündlich-praktischer Teil
Sie ist in dieser Reihenfolge durchzuführen.
Der schriftliche und der mündlich-praktische Teil bestehen aus folgenden Prüfungsfächern:
Kenntnisse der jagdbaren Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wild- und Jagdschadensverhütung, Land- und Waldbau,
- Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen,
- Führung von Jagdhunden, Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel,
- Jagdrecht, jagdlich bedeutsame Regelungen des Tierschutz-, Wald- sowie Naturschutzrechtes sowie anderer Rechtsvorschriften.
Schießprüfung
(1) Die Schießprüfung wird auf einer für das jagdliche Schießen zugelassenen Schießstätte abgenommen.
(2) Die Leitung des Schießens obliegt der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden oder einem von ihr oder ihm beauftragten Mitglied des Prüfungsausschusses. Sie oder er hat die Mitglieder des Prüfungsausschusses hinzuzuziehen. Die Schießprüfung kann in zwei Gruppen zu gleicher Zeit abgehalten werden. Je zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen bei der jeweiligen Gruppe anwesend sein.
(3) Die Schießprüfung wird unter Beachtung der Schießstandordnung und Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutz-Verbandes e.V. in der ab 1. April 2005 geltenden Fassung (beim Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V., Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek, zu beziehen und bei der obersten Jagdbehörde archivmäßig gesichert einzusehen) durchgeführt. Sie besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
Büchsenschießen
5 Schuss stehend angestrichen auf die DJV-Jagdscheibe Nummer 1 – links – (Rehbock), Entfernung 100 m. Es dürfen nur Büchsenpatronen verwendet werden, die mindestens für Rehwild zugelassen sind. Die Benutzung von Zielfernrohren ist gestattet. Es müssen mindestens drei Treffer in den Ringen 3 bis 10 erzielt werden. Mindestleistung 21 Ringe,
Flintenschießen
10 Tontauben, 11 m Abstand, Trap, Tauben in einer Richtung und einer Höhe. Die Stände 2, 3 und 4 sowie der Wartestand werden durch die Prüflinge besetzt. Nach dem Beschießen einer Taube durch die Prüflinge erfolgt jeweils ein Standwechsel. Jede geworfene Taube darf zwei Mal beschossen werden. Es müssen mindestens drei Treffer erzielt werden.
(4) Schwerbehinderten kann der Prüfungsausschuss die Verwendung von Hilfsmitteln gestatten, wenn dadurch die Sicherheit der Waffenführung nicht beeinträchtigt wird und diese Hilfsmittel auch im praktischen Jagdbetrieb angewandt werden können.
(5) Ein Prüfling, der die Mindesttrefferzahl nicht erreicht oder die Waffen unvorsichtig oder unsicher handhabt, hat die Schießprüfung nicht bestanden. Dies schließt die Teilnahme am schriftlichen und mündlich-praktischen Teil der Prüfung nicht aus.
(6) Über die Ergebnisse der Schießprüfung ist eine Schießliste zu führen.
Schriftlicher Teil der Prüfung
Der Prüfungsausschuss stellt aus den vier Prüfungsfächern je 20 Fragen zusammen. Diese Fragen sind unter Aufsicht innerhalb von drei Stunden schriftlich zu beantworten. Die Antworten sind von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu bewerten. Können diese sich über die Bewertung nicht einigen, entscheidet die Vorsitzende oder der Vorsitzende.
Mündlich-praktischer Teil der Prüfung
Während der Prüfung müssen mindestens vier Mitglieder des Prüfungsausschusses ständig anwesend sein. Aus den vier Prüfungsfächern sind theoretische und praktische Aufgaben zu lösen. Die Prüfungszeit in einem Fach soll für den einzelnen Prüfling höchstens zehn Minuten betragen. Es dürfen jeweils bis zu 15 Prüflinge pro Prüfungsausschuss an einem Prüfungstag geprüft werden. Jeder Prüfling erhält für jedes Prüfungsfach eine Note, über die der Prüfungsausschuss entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.
Die Prüfungsfragen für die Jägerprüfung Schleswig-Holstein werden vom Land leider nicht zur Verfügung gestellt!