PRÜFUNG BESTANDEN – WAS NUN?

Nachdem der Prüfungsstress abgebaut ist, geht es nun an die Vorbereitung für die
eigentliche Jagdausübung. Doch dies betrifft nicht nur allein die Ausrüstung, sondern erfordert auch einige Behördengänge.

Prüfung
Nach bestandener Prüfung sind einige
Behördengänge notwendig – zum Beispiel
um sich Jagdschein und Waffenbesitzkarte
ausstellen zu lassen. Foto: Julia Numssen
Der Jagdschein ist, im Gegensatz zur Jägerprüfung, bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde zu beantragen. Bewerber ohne Wohnsitz in Deutschland lösen ihren Jagdschein dort, wo sie die Jagd ausüben werden. Den Jagdschein können Sie jederzeit beantragen. Da Sie auch Waffen erwerben wollen, benötigen Sie zunächst in jedem Falle einen Jahresjagdschein. Denken Sie daran, dass der Jagdschein nur erteilt wird, wenn Sie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen. Schließen Sie also rechtzeitig eine solche ab. Die Kosten hierfür liegen je nach Versicherer zwischen 25 und 50 Euro je Jahr.
Gekaufte Waffen müssen innerhalb von 14 Tagen in eine
Waffenbesitzkarte eingetragen werden
Jagdwaffen erwerben
Für den Erwerb von Langwaffen benötigen Sie einen gültigen Jahresjagdschein, er weist das vom Waffengesetz geforderte Bedürfnis nach. Mit dem Jagdschein können Sie im Waffenfachhandel Langwaffen direkt erwerben. Die Waffen müssen innerhalb von 14 Tagen in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte oder in eine neu auszustellende Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Für den Erwerb von Faustfeuerwaffen benötigen
Sie erst eine Erwerbsgenehmigung durch die Behörde. Sie müssen einen Antrag stellen und erhalten dann die Erwerbsgenehmigung durch Eintrag in eine Waffenbesitzkarte. Jägern
wird in aller Regel das Bedürfnis für zwei Kurzwaffen ohne nähere Prüfung zugestanden. Zur Jagd zugelassene Langwaffen darf ein Jäger in beliebiger Zahl erwerben.

Welche Waffen braucht der Jäger?
Jeder gute Waffenverkäufer wird es auch verstehen, Begehrlichkeiten zu wecken. Der jagdliche Neuling benötigt als Grundausstattung:
Eine Büchse in einem Universalkaliber für die Bejagung von Schalenwild. Dies könnte zum Beispiel ein Repetierer im Kaliber .308 WIN mit einem variablen Zielfernrohr sein.
Eine Bockdoppel- oder Querflinte für die Niederwildjagd (Treibjagd, Taubenjagd, Entenstrich usw.). Am gängigsten ist hier das Kaliber 12/70.
Eine Faustfeuerwaffe (Pistole oder Revolver) in einem fangschusstauglichen Kaliber. Es gibt allerdings viele erfahrene und erfolgreiche Waidmänner, die ihr ganzes Jägerleben ohne eine Kurzwaffe auskommen.

Das erste Stück Schalenwild:
Hier zählt das Erlebte
doppelt und dreifach
FOTO: BURKHARD WINSMANN-STEINS
Mit diesen Waffen kann ein Jäger zunächst Jagderfahrung sammeln, bevor er sich dann weitere, auf seine revierbezogenen, jagdlichen Notwendigkeiten abgestimmte „Spezialwaffen“ zulegt. Spezielle Waffen könnten eventuell zum Jagdlichen (Wettkampf-)
Schießen erforderlich werden. Jagdmöglichkeit suchen Der Jagdschein hat gewisse Parallelen zum Führerschein. Der stolze Führerscheinneuling braucht ein Auto, der „Jungjäger“ eine Jagdmöglichkeit. Ein Revier selbst zu pachten, ist aber frühestens nach drei Jahren möglich – und auch nicht ganz umsonst. Also was tun? Wenn  Familienangehörige, Verwandte oder Freunde bereits ein Revier gepachtet haben, werden Sie sicher dort Ihre ersten Jagderfahrungen sammeln können. Eine sehr gute und manchmal preisgerechte Variante bieten die meisten Landesforstverwaltungen in Form von Pirschbezirken oder entgeltlichen Begehungsscheinen an. Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Forstamt. Auch im Anzeigenteil von Jagdzeitschriften finden sich Angebote. Sie können einen Begehungsschein/Jagderlaubnisschein kurzfristig oder aber auch auf Dauer erhalten. Eine gelegentliche Jagdeinladung von Bekannten könnte winken. Im Bereich der Jagdtourismus-Branche gibt es spezielle Angebote. Lassen Sie sich beraten, entscheiden Sie kritisch. Das erste Stück Wild Sein erstes selbst erlegtes Stück Schalenwild wird kein Jäger vergessen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Jäger betreuen. Auf die Größe beziehungsweise Stärke des erlegten Stückes kommt es in keiner Weise an, allein das Erlebte zählt. Achten Sie auf die Einhaltung der Waidgerechtigkeit, lassen Sie sich zu nichts drängen – Sie als Jäger entscheiden allein über Ihr Tun und
Lassen.
Jagdliche Organisationen
Jagdverbände stärken und vertreten die Interessen der deutschen Jagd. Sie sollten unbedingt einer jagdlichen Organisation beitreten. Die entsprechenden Telefonnummern erhalten finden Sie hier. Bieten Sie nach geraumer Zeit auch Ihre Mitarbeit an. Einige Verbände unterhaltenso genannte Jungjäger-Gruppen. Fortbildung ist Ehrensache
„Jagd ist alle Tage neu“ sagt ein in Jägerkreisen sehr gern benutztes Sprichwort. Deshalb
muss und wird der verantwortungsbewusste Jäger jederzeit bereit sein hinzuzulernen. Im modernen Sprachgebrauch reden wir von Fortbildung. Dies geschieht durch Lesen von
Jagdzeitschriften und neu erschienenen Fachbüchern, Besuchen von Vorträgen
und Fortbildungsveranstaltungen. Die Wildbiologie liefert uns neue Forschungsergebnisse
– der Jäger muss sie nur nutzen. Denken wir in diesem Zusammenhang daran, welche wildbiologischen Erkenntnisse wir vor 30 Jahren über das Schwarzwild besaßen
und was wir heute von einem Prüfling in der Jägerprüfung fordern!

Jagdliches Schießen
Vor allem der Jungjäger muss sich darüber im Klaren sein, dass er nur über  Grundkenntnissse im jagdlichen Schießen verfügt. Er sollte unbedingt Schießkurse an namhaften Schießschulen besuchen, um seine Schießfertigkeit auf überdurchschnittlichem
Niveau zu festigen. Ein Schwerpunkt sollte hierbei zum einen auf den jagdlichen Schrotschuss (Jagdparcours), zum anderen auf das Schießen mit der Büchse auf bewegliche Ziele gelegt werden. Letzteres kann zum Beispiel in „Schießkinos“ trainiert werden. In ihnen können mit den eigenen, großkalibrigen Jagdwaffen Drückjagdszenen geübt werden. Der Vorteil des Schießkinos besteht nicht zuletzt auch darin, dass Ansprechübungen auf unser heimisches Wild in Realjagdszenen möglich sind. Regelmäßiges übungsschießen ist Verpflichtung. Jeder Jäger darf nur auf Wild schießen, wenn er seiner Sache zu 100 Prozent sicher ist. Im Saarland beispielsweise muss der Jäger alle drei Jahre vor einer Verlängerung des Jagdscheines nachweisen, dass er an einem Übungsschießen teilgenommen hat. Zur Motivation und zum Nachweis der jagdlichen Schießfertigkeit wird von den Jagdverbänden um Schießnadeln geschossen. An einem Hut mit solchen Schießnadeln erkennt man den geübten, treffsicheren Schützen. Für jeden waidgerechten
Jäger ist Übungsschießen eine moralische Verpflichtung.

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